Sonntag, 26. Januar 2020

Gerichtsverhandlung wegen "Beleidigung" soll weitergehen am 18. 02. 2020

Vorhang auf - Bühne frei - ob sich FriGGa und ihr zauberhafter Sanktionslehrmeister diesmal im Rampenlicht des Strafgerichts begegnen werden? Was für Pläne die Richterin hat? Wir sind gespannt auf dem 18. Februar 2020! Friede sei mit ihnen, den Inspirationsquellen für kreativen Protest...

Kopie vom Blog über diesen Blog ;-)
 
"ZWEITER ANLAUF:


18. 02. 2020, 9 Uhr MEZ im Amtsgericht Tiergarten, Raum C 106 (veränderbar!)
das AG Tiergarten bzw. das Strafgericht liegt in der Turmstr. 91, kann aber auch über den Seiteneingang in der Wilsnacker Str. betreten werden. 

Für Neuinteressierte und für die Presse:


FriGGa Wendt vor Gericht wegen "Beleidigung" eines hochwohlgeborenen Arbeitsvermittlers, der sie 2016 überraschend hart an den Ernst von Hartz IV erinnerte und im Zuge seiner amtlich aufgetragenen Bemühungen, aus einer geringverdienenden Selbständigen eine beflissene System-Untertanin oder ggf. auch konforme Steuerzahlerin zu machen, scheiterte.

FriGGa durfte dabei hautnah interaktiv erfahren, wie sich Millionen andere nicht so privilegierte Hartz IV Betroffene von Anfang an in den Händen des Jobcenters fühlen, für die sie sich seit Jahren -selber in größtenteils friedfertig gewährtem Hartz IV Bezug befindlich- engagierte.

Im Jahr 2017 wurde sie von jenem Arbeitsvermittler "sanktionsentjungfert"** und im Zuge dessen häuften sich ihre öffentlichen Beiträge über ihren kreativen Protest und auch die Kommentare von Bloglesenden, da auch der Nachfolger jenes Arbeitsvermittlers die eine oder andere Sanktionsüberraschung für FriGGa und die Öffentlichkeit bereit hielt.
 
Die öffentliche Auswertung von Sanktionsgeschehnissen und behördlicher Begegnungen bzw. die dazu entstandene "Reality-Kunst" rief die Aufmerksamkeit und die Verärgerung von Jobcenterpersonal hervor.
Auch die starke Wertschätzung bis hin zu lustigen und herzlichen Dankes- sowie ehrerbietigen Liebesbekundungen von FriGGa an jenen Arbeitsvermittler waren offenbar kein Grund, von einer Strafanzeige abzusehen, die nun uns alle mit dem großen Glück segnet, die Meinungsfreiheit -im Kontext des Sanktionsgeschehens - zu durchleuchten im Rahmen gerichtlicher Sorgfalt.

Hier der STRAFBEFEHL aufgrund der Anzeige des Jobcenters

FriGGa erhob dagegen Einspruch, bekam einen Hauptverhandlungstermin am 02. 08. 2019 und dieser war recht schnell zu Ende, da ihr Laienverteidiger erst "überprüft" werden sollte und eine Zeugin aus der ermittlenden Polizeidienststelle nicht da war.
Inzwischen hatte FriGGa noch lustige Abenteuer beim Versuch einer Akteneinsicht und ihr Laienverteidiger wurde ihr versagt wegen Eintragungen in seinem Führungszeugnis.
Das alles lässt die Geschichte auf Nebenbaustellen ausweichen, bis es ggf. endlich heißt wie schon in der Ankündigung zum ersten Termin:


 *********************************************IT's SHOWTIME!!!

"Die Liebe, der Staat und die (Meinungs)freiheit!" - ein Possenspiel ob der durch sein eigenes Sanktionshandeln und die darauf erfolgten Wahrnehmungen dessen gekränkten Ehre eines dienstbeflissenen Befehlsempfängers im Dienste "der Exekutive"

oder "wie die Ungerechtigkeits-Verhaltensmatrix, konkret die Diskriminierung durch den gängigen "Arbeitsbegriff" nicht nur Sanktionierte, sondern auch Sanktionsausteilende in eine Opferrolle bringt"


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Hier durchklicken zur Vorgeschichte




** Sanktionshistorie:
1. Versuch (ohne Sanktion): FriGGa besuchte auf eine eilige Terminvorladung mit Sanktionsdrohung ihren neuen Arbeitsvermittler, der seit ca. einem halben Jahr für sie zuständig war. Zuvor hatte er sich noch von einer Kollegin vertreten lassen - nun stand der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) für ihn an.
FriGGa erschien bei ihm mit einem Beistand (bestehend aus drei Menschen), welchen der Arbeitsvermittler verweigerte. Da es neben einer Formaldebatte auf dem Gang nicht zu einem Gesprächstermin im Raum des Vermittlers kam, drohte er FriGGa mit Meldeversäumnissanktion, obwohl sie formal der Meldung genügt hatte und die EGV natürlich auch als Verwaltungsakt einseitig verfügt werden konnte (wie das bei Zwangsverträgen ohne Grundlage von Freiwilligkeit gemeinhin üblich ist).



2. Versuch (ohne Sanktion): FriGGa bekam völlig unvorbereitet Post von einer Zeitarbeitsfirma, die auf eine nie von FriGGa geschriebene Bewerbung Bezug nahm. FriGGa fragte aus Daten- und Verbraucherschutzgründen nach und verbot der Firma die Weitergabe ihres Schreibens an Dritte. Ihr Schreiben wurde dennoch dem Jobcenter "gemeldet". Er zeitlich später bekam FriGGa vom JC den sanktionsunterlegten Auftrag, sich bei selbiger Firma zu bewerben - was sie dann auch tat.
Erst Monate später stellte man das Sanktionsverfahren ein.

3. Versuch - mit erster vollstreckter Sanktion (30%)
Der Arbeitsvermittler hatte in einem Gespräch mit FriGGa beschlossen, sie gegen ihren Willen in eine Bewerbungstrainingsmaßnahme zu stecken bei einem Bildungsträger, der nebenbei erwähnt vielfältig für die "Qualität seiner Maßnahmen" kritisiert wurde.
FriGGa hatte den Träger besucht, um Sanktionen zu vermeiden - wurde aber in die Maßnahme nicht aufgenommen, da sie ein bestimmte Formular zur "Einwilligung der elektronischen Datenspeicherung" nicht unterzeichnete. Sie fragte ihren Arbeitsvermittler, ob sie gegen ihren Willen und gegen ihr uneingeschränktes Recht in seinem Auftrage dieses Formular und andere unterzeichnen müsse, um einer Sanktion zu entgehen.
Der Arbeitsvermittler schrieb ihr indirekt "dass das unterzeichnen kein Problem darstellen würde" und verweigerte ansonsten die Beratung und Auskunft in dieser Sache. Statt dessen sanktionierte er FriGGa "ergebnisorientiert", da sie ja in die Zwangsmaßnahme nicht "eingemündet war".

4. Versuch - mit zweiter vollstreckter Sanktion (ebenfalls 30%):
Im Rahmen des zwangsweise über FriGGa verhängten Eingliederungsverwaltungsaktes musste sie sich monatlich auf 8 Stellen bewerben und die Bewerbungsschreiben zur Kontrolle vorlegen im Jobcenter.
In einem Gesprächstermin hatte der Arbeitsvermittler konkret eine grundehrliche Formulierung verboten: "ich bewerbe mich, um keine Sanktionen zu bekommen"...
FriGGa hatte diesen Satz berücksichtigt und weitere Fragen zu "verbotenen Formulierungen" an den Arbeitsvermittler und die Teamleitung geschickt, worauf es jedoch keine Antwort gab, die ihr Formulierungen der GEGENTEILIGEN Art verbot:
"auch ohne die expliziten Leistungskürzungsangebote meines Arbeitsvermittlers bin ich interessiert an neuen Horizonten..." u.ä.
Der Arbeitsvermittler wertete diese Formulierungen aber als "Verstöße gegen den EGV-VA" und prämierte FriGGa folglich mit einer zweiten Sanktion. Diese betrug nur 30%, da ihr "Vergehen" zeitlich mit dem ersten Sanktionsanlass sich überlagerte, so dass sie damals noch nicht hätte wissen können, nun zu 60 % bestraft zu werden. 

Hinweis vom 12. 01. 2020: eine Sachbearbeiterin des Jobcenters hob nun diese spannende 30% Sanktion einfach nach fast 3 Jahren rückwirkend auf... was da wohl für ein Fehler passiert ist und wer den gemacht hat, dass FriGGa überhaupt diese Sanktion seinerzeit kassiert hat... hmmmm... ??

FriGGa erhielt 2017 weitere Sanktionen und Sanktionsanhörungen von ihrem neuen Arbeitsvermittler, der nun die Nachfolge antrat.

Jener Vermittler hatte unter anderem die Idee, FriGGa als Verkäuferin in einen Sexladen zu schicken, was sehr stark in der Öffentlichkeit dank FriGGas Informationsarbeit in ihrem eigenen Namen und einer Anfrage der LINKEN wahrgenommen wurde.
Nicht nur die Presse, auch FriGGa selber walzten das Thema aus und es strahlte noch bis in FriGGas parteilose Wahlkandidatur zur Bundestagswahl, zu der sie sich schon lange zuvor entschlossen hatte.


Die Sanktionen des Nachfolgers:

neben einer Vielzahl von Sanktionsanhörungen und dem Versuch, FriGGa in Zwangsmaßnahmen zu stecken, kam es zu diesen Sanktionen:

1. 60% wegen Verstoß gegen den EGV-VA, weil FriGGa keine Bewerbungsnachweise einreichte (sie bestand auf der Klärung diverser dafür nötiger Fragen vorab)
2. Meldeversäumnis, weil FriGGa im Termin mit dem Arbeitsvermittler nicht sprach (Reaktion auf die Sexladenvermittlung)
3. Meldeversäumnis, da FriGGa abermals zum Sexladen- Arbeitsvermittler vorgeladen worden war, selber aber zeitgleich vor dem Hause demonstrierte und dazu den Arbeitsvermittler einlud.
4. erste 100% Sanktion, weil FriGGa nicht in eine Maßnahme einmündete, zu der sie ganz offen keinen Bock hatte, weil sie selber in hoher Eigenbewerbung stand. Ihr Versuch, gemeinsam mit dem Träger eine "Ersatzmaßnahme", ein zeitlich nicht die Eigenbewerbungen behinderndes Einzelcoaching zu bekommen, war vom Jobcenter ignoriert worden.

Alle 4 Sanktionen, verhängt von einem Arbeitsvermittler, der selber zuvor Rechtsanwalt war, wurden im einstweiligen Rechtsschutz und später auch im Gerichtsentscheid für ungültig befunden aus formalen Gründen:
der EGV-Verwaltungsakt war formal falsch - daher darauf basierende Sanktionen ungültig.
Die anderen 3 Sanktionen scheiterten daran, dass FriGGa keine Lebensmittelgutscheine angeboten worden waren, obwohl sie mit Kind im Haushalt lebte, wo das gesetzlich verpflichtend sei, soclhe Gutscheine anzubieten.

Seit dem ist FriGGa (Stand 2019) nicht wieder sanktioniert worden, aber größtenteils weiterhin antragstellerin/Leistungs"aufstockerin" im selben Jobcenter in anderen Vermittlungsabteilungen, obwohl es für "Selbständige" eigentlich nur ein Team gibt.
Eine Eingliederungsvereinbarung hat sie seit längerem nicht mehr, auch keinen Verwaltungsakt, der so etwas ersetzt.

Offene Verfahren in Sozialgerichten sind hinsichtich der Rückerstattungen von Leistungen + der Regelsatzhöhe, der Teilnahme von Beistandsmenschen an Terminen, zu den beiden 30 % Sanktionen, die FriGGa von ihrem heißgeliebten Arbeitsvermittler von 2016/2017 erhielt.

FriGGas eigene Strafanzeigen gegen diverse Jobcentermitarbeitende wegen der von ihnen für sie ausgehenden Zwänge (struktureller Art in Kombination mit persönlicher Ausnutzung von Ermessensspielräumen in einen aus ihrer Sicht rechtlich nicht zulässigen Bereich) und "seltsamer" Verhaltensweisen wurden nach langer Wartezeit alle eingestellt.
(Etwa dass man sein Türschild zum Ausweis erklärt und sich selber die "Staatsgewalt" nennt, mit Sanktionsdrohungen in einen Sexladen vermittelt, Mietzahlungen verweigert, weil "das Kind auch zum Vater ziehen könnte... alles so dreht, dass die ALG-II-Betroffene ihre eigenen Rechte nicht wahrnehmen kann und intensiv verfolgungsbetreut wird mit allem, was von ihren eigenen Plänen eklatant abweicht - FriGGa sah in all dem anders als die Strafjustiz "(sozial)Rechtsbeugungen" der handelnden Behördenfiguren bzw. eine deutliche Überspannung des Zulässigen. Auch sie musste sich persönliche Vorwürfe und Verschubladungen anhören und sieht sich durch den Arbeitsbegriff diskriminiert.)
Entschuldigungen gab es nur wenige hinsichtlich des "Sexladen" geschichte (und dies auch nicht durch den zuständigen Arbeitsvermittler selbst!) - ungeachtet der eigentlichen Kritik, dass nicht der "Sexladen" für sich ein Tabu sei, sondern der ZWANG, mit dem Menschen bedrängelt werden, sich marktkonform und nach dem Gelde streckend zu verbiegen."



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., January 26, 2020 at 02:57AM

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