Im November vergangenen Jahres verhandelte das Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Hartz IV Sanktionen. Das Urteil: Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes sind nicht zumutbar und damit verfassungswidrig. Knapp 2 Monate nach der Urteilsverkündung meldet sich der Chef der Agentur für Arbeit, Detlef Scheele, zu Wort. Scheele wünscht Rechtssicherheit Nach dessen Verkündung habe er das Urteil des Verfassungsgerichts begrüßt, […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, January 16, 2020 at 11:08AM