"Rücknahme" statt Aufhebung zu hoher Sanktionen
Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit verstößt gegen die Randnummer 222 im Urteil des BVerfG
Die Bundeslügenagentur für Zwangsarbeit und Scheinbeschäftigung kann das Lügen und Betrügen mal wieder nicht lassen und interpretiert die Anweisung des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufhebung zu hoher Sanktionen recht eigenwillig:
Zu hohe Sanktionen sollen "zurückgenommen" und nicht "aufgehoben" werden >>
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Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, January 18, 2020 at 03:02PM
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