Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die Gebührenstelle in den Wahnsinn31.01.2017 | 16:20
dpa/Arno BurgiWer seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlt, kann künftig schneller Post von Inkassofirmen bekommen.
Seit Jahren weigert sich eine Mutter in Thüringen, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Der Streit gipfelte jüngst in einer Haftandrohung. Immer wieder wehren sich Bürger gegen die Zwangsgebühr – und spielen den Mitarbeitern dabei gerne Streiche. Die Maschen reichen von nervig bis perfide.
Der Fall einer Mutter von zwei Kindern aus Thüringen, die sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen – und dafür sogar Haft riskiert hat – sorgt derzeit im Netz für Aufruhr. Doch sie ist bei weitem nicht die einzige, die ihrer Linie treu bleibt: Seit der Einführung der Zwangsabgabe im Jahr 2013 sind Gegner der GEZ, die mittlerweile offiziell Beitragsservice heißt, reihenweise vor Gericht gezogen. Ihre Klagen scheitern allerdings in selber Regelmäßigkeit – auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Viele Verweigerer verfolgen deshalb lieber eine andere Strategie: Sie legen sich quer, wo immer sie können. Nicht immer geht es ihnen darum, die Zahlung wirklich zu vermeiden oder hinauszuzögern. Oft wollen die Aufmüpfler der Einrichtung einfach nur mehr Arbeit verschaffen und Kosten verursachen.
An kreativen Ideen, wie der administrative Aufwand erhöht und die Mitarbeiter an den Rand der Verzweiflung getrieben werden könnten, mangelt es den GEZ-Gegnern nicht. In Online-Foren tauschen sie sich über die besten Strategien aus.
1. Anfragen an die Rundfunkanstalten stellen und Beratungspflicht einfordern
„Was würde geschehen, wenn die Landesrundfunkanstalten jede Woche hunderte, tausende oder gar eine Million Anfragen erhielten?“, fragt ein Nutzer. Sein Plan: Den Verwaltungsmitarbeitern möglichst viele unsinnige Fragen zu rechtlichen Normen stellen. „Da nach § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Beratungspflicht besteht, müssen diese Anfragen auch beantwortet werden“, schreibt er.
Als Beispiel nennt der Nutzer den Begriff der Raumeinheit in § 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. „Eine Anfrage hierzu könnte folgendermaßen lauten: ‚Gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft über die Mindestgröße der Raumeinheit.‘“ Der Phantasie seien bei der Erfindung solcher Fragen „kaum Grenzen gesetzt“, bemerkt der Nutzer süffisant.
2. Auf Mahnungen warten und erst im allerletzten Moment zahlen
Wer die GEZ-Gebühren nicht rechtzeitig überweist, erhält bald eine Mahnung. Doch meist bleibt es vorerst bei einem freundlichen Hinweis, Verzugsgebühren werden nicht verlangt. Diese Nachsicht der Gebührenstelle nutzen die GEZ-Gegner aus – indem sie erst im allerletzten Moment bezahlen. Bis dahin haben die Mitarbeiter in der Regel immer wieder den Zahlungseingang überprüft und mehrere Briefe verschickt.
3. Einzugsermächtigung verweigern
Natürlich wäre eine Einzugsermächtigung bequemer für den Gebührenzahler – allerdings auch für die GEZ. Deshalb warten viele auf die Rechnung, um das Geld dann selber zu überweisen. Für den Beitragsservice bedeutet das zusätzlichen Aufwand durch den Versand.
4. Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen
Bei diesem Streich begreifen sich die Protestler als Geschäftspartner der GEZ. Sie überweisen willig die Gebühr, stellen der GEZ für diesen Akt jedoch im Gegenzug eine Aufwandsentschädigung in Rechnung – meist in exakt derselben Höhe wie die Gebühr.
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5. Falsche Anmeldungen einschicken
Ein GEZ-Gegner schlägt vor, mithilfe eines Telefonbuchs und eines simplen Computer-Programms eine Flut falscher Anmeldungen zu erzeugen, die die Behörden schließlich vor unlösbare Aufgaben stellen werde. Aus dem Telefonbuch, so die Idee, sollen Nachname, Straße, Postleitzahl und Ort beliebiger Personen übernommen, diese jedoch mit zufälligen deutschen Vornamen und Geburtsdaten kombiniert werden. Über einen anonymen Internetanschluss, beispielsweise in einem Internetcafé, könnten dann Unmengen falscher Neuanmeldungen an die Behörden geschickt werden.
6. Kostenlose Selbstauskunft bei ARD ZDF Deutschlandradio anfordern
Viel einfacher ist es, auf seinem Recht auf kostenlose Selbstauskunft bei ARD ZDF Deutschlandradio zu bestehen: Einmal im Jahr können Bürger abfragen, welche Daten die GEZ von ihnen abgespeichert hat. Würde jeder Bürger dies tun, bedeutete dies einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten, die sich bei Nachfragen, Korrekturen und andere Mitteilungen weiter steigern.
7. Gutachten des Bundesfinanzministeriums auf dem Postweg anfordern
Genauso verhält es sich mit der Bitte um Zusendung des GEZ-Gutachtens des Bundesfinanzministeriums. Wer vorgibt, mit dem Internet nicht vertraut zu sein, könne die 33 Seiten des Gutachtens in Papierform über den Postweg anfordern, schreibt ein Nutzer. Auch hier der einzige Sinn: Mehraufwand und zusätzliche Portokosten.
Hintergrund: Der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hatte 2014 ein Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ erarbeitet. Sein Fazit: Die GEZ-Gebühr gehört abgeschafft.
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8. Zahlung unter Vorbehalt und Vermeidung der Verjährung
Viele GEZ-Gegner hoffen darauf, dass die Verfassungsrichter eines Tages doch noch zu ihren Gunsten entscheiden, die Gebühren also für illegitim erklärt werden. Dafür sorgen sie vor, indem sie nur unter Vorbehalt einer entsprechenden Rückforderung zahlen. Um zu vermeiden, dass die Verjährungsfrist solche vermeintlichen Ansprüche nach Ablauf von drei Jahren zunichte macht, fordern sie jeweils vor Ablauf der Frist die gezahlten Beträge zurück – und stellen somit die Uhr wieder auf Null.
9. Mit Bargeld zahlen
Für Aufsehen sorgte der Versuch der GEZ-Gegner, ihren Rundfunkbeitrag in bar zu bezahlen. Der Fall landete schließlich vor Gericht, weil die GEZ die Annahme verweigerte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied am Ende, dass die Rundfunkanstalten verlangen dürfen, dass der Beitrag wegen des großen Aufwands bargeldlos bezahlt wird (Az. 1 K 2903/15.F und 1 K 1259/16.F). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Sollte dieser zum gleichen Ergebnis kommen, müssten Verbraucher, die die bargeldlose Zahlung bis dahin verweigert haben, die Beträge nachentrichten.
Im Video: Bargeld-Wahnsinn bei der GEZ: Jetzt reagieren die Zwangseintreiber auf den Zahl-Trick
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Quelle: via @Norbertschulze, January 10, 2020 at 06:45AM
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