Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für viele Menschen nur schwer zu verarbeiten. Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat nun entschieden, dass das Jobcenter für das Einfrieren von Spermien eines Hartz IV Empfängers zahlen muss. Dieses Urteil könnte nun wegweisend sein für den künftigen Umgang mit Kosten von fruchtbarkeitsfördernden Maßnahmen sein. Kläger schwer erkrankt Hintergrund: Der Kläger aus Nordrhein-Westfalen erkrankte schwer und sollte […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, January 31, 2020 at 10:59AM