Motivation: wiederholte Meldungen von Leistungsbeantragenden und Betroffenen anderer Themen mit unterschiedlichem Ausgang.
Beispiele:
"Melani" beantragte ALG-II (Weiterbewilligung) mit älterem Formular, an dem Sie Änderungen passend zu ihrer Situation einfügte und das Jobcenter bearbeitet ihre Anträge nicht - frühere Anträge ähnlicher Art HATTE man ihr bewilligt.
Mein eigener Neuantrag in völlig formfreier Weise - bewilligt 2 Tage nach Abgabe von Anlagen
Sowie meine "Krankenkassengeschichte"
Hypothese:
Es besteht KEIN gesetzlich verbindlich verordneter dogmatischer Formularszwang - Anträge KÖNNEN auch ohne dem bearbeitet werden (wo das passiert, ist nicht von reinen statistischen "Ausreißern" auszugehen, die sich im zu Gunsten der betroffenen Antragstellenden fehlerhaften Verhalten der Sachbearbeiter begründen). Dennoch wird oft auf der Abgabe von Formularen in einer bestimmten Vordruckweise bestanden, besonders dann, wenn schon ein Konflikt eingetreten ist.
weitere Quellen zur Thematik:
https://harald-thome.de/fa/
§ 9 (Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens) und § 20 (Untersuchungsgrundsatz) SGB X
Durchführung:
Ich richtete per E-Mail am 28. 12. 2019 folgende Anfrage an Zentrale@arbeitsagentur.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen zu den Anträgen und Antragsformularen für
ALG-II (Weiter)bewilligungen:
1) Gilt ein Antrag als gestellt, wenn er nicht auf dem vorgesehenen
Formblatt, sondern in eigenen schlüssigen Worten formuliert, begründet
und erklärt wurde?
2) Sind Sachbearbeiter (mittels Weisung, wenn ja welcher) dazu
angehalten, Anträge, die nicht auf dem Formvordruck sondern in eigenen
Worten gestellt wurden, nicht zu bescheiden bzw. ablehnend zu
bescheiden aus REINEN FORMGRÜNDEN?
3) Sind Anträge pauschal ungültig, wenn man das
Hauptantragsformular/
unterschreibt ("ich unterschreibe unter Vorbehalt...", "die in diesem
Formular enthaltenen Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen
zum Stand der Dinge am heutigen Tage gemacht..." o.ä.)?
Wenn ja: warum?
4) Darf eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter/Teamleitung
Leistungsgewährung darauf bestehen, dass auf einem Formular keinerlei
Anmerkungen getätigt werden und ansonsten die Antragsbearbeitung
unterlassen? Also auch, wenn die Hilfebedürftigkeit einer Person
faktisch angezeigt ist? Also darf rein aus Formgründen dogmatisch an
der Einhaltung einer Formularerfassbarkeit festgehalten werden, auch
wenn Betroffene ihre Hilfebedürftigkeit anderweitig bereits belegt
haben?
Wenn ja, wo ist das entsprechende Gesetz dazu?
Herzlichen Dank für eine rasche Beantwortung dieser Fragen oder
Weiterleitung an die entsprechende sachlich und fachlich zuständige
übergeordnete Stelle.
Kommen Sie alle gut ins neue Jahr und in eine für alle dauerhaft
sanktionsfreie Zukunft auf Basis von Grund- und Menschenrechten,
FriGGa Wendt
Darauf erhielt ich PER POST unter ANGABE meiner BG-Nummer folgende "Antwort":
Nun damit bin ich nicht zufrieden - war denn mein Fragenkatalog so schwer zu verstehen?
Ich muss wohl selber einen Ankreuzbogen entwerfen!!!
12. 01. 2020
Brief an "Team 436" und die "zentrale@arbeitsagentur..." mit einem FORMULAR ;-)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtes Team 436,
sehr geehrtes Anonymikum Neutrum,
vielen Dank für die postalische Zusendung Ihres Schreibens vom 08. 01. 2020
mit dem Betreff "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB-II)".
Sie geben an, damit auf eine E-Mail vom 28. 12. 2019 reagieren zu wollen.
Ich bin ein wenig irritiert, wieso diese Mail zu meiner BG-Nummer zugeordnet ist, obwohl meine Anfrage allgemeiner Natur ist und aus dem IFG oder journalistisch öffentlichem Interesse entspringt. Eine Beantwortung der Fragen betrifft auch meine eigenen Interessen, da ich jederzeit (wieder) Anträge stellen kann wie jeder andere hier lebende Mensch.
Zu Ihrem Verständnis:
Die Anfrage wurde von mir formuliert, nachdem mir mehrere Fälle entgegengesetzter Praxis begegnet sind und ich einfach "die Experten" bzw. "Verursacher" selber fragen wollte statt einfach wild im Kreise der Spekulierenden mitzuspekulieren.
Wieso antworten Sie per POST, wo Sie doch von mir per E-MAIL kontaktiert wurden?
Nicht, dass es mich stört, aber das kostet Sie/den Steuerzahler mehr Geld und bläht ggf. unnötig meine persönliche Akte auf.
Zu Ihrer Antwort selbst:
Leider geht die Antwort am Kern meiner Fragen KOMPLETT vorbei!**
Daher ist ein weiterer Dialog angezeigt.
Ich bitte Sie, die unten erneut angehängten Fragen EINZELN zu beantworten (="mein Formular auszufüllen") und damit Ihrer Aufkunftsmitwirkung genüge zu tun.
** man stelle sich vor, das passiert umgekehrt im Rahmen einer Antragstellung. Da würde das Jobcenter vermutlich so lange die Leistungen nicht zahlen, bis es die gewünschten und vollständigen Auskünfte bekommen hätte - auch wenn bis dahin jemand sich privat überschuldet hat, seine Wohnung verloren hat, hungern musste oder ggf. (an Folgeschäden oder Verzweiflung) gestorben ist (Beispiele unter die-opfer-der-agenda-2010.de).
Es geht in den von mir gewünschten Auskünften NICHT darum zu begründen "was ein Nutzen der Formblätter sei" oder was "Usus" "sein soll" - sondern was gesetzlich verpflichtend ist!
Füllen Sie dazu bitte folgendes inzwischen von mir konkretisierte Formular aus:
***********************************************************
1) Gilt ein Antrag als "vollständig", wenn inhaltlich alles mitgeteilt wurde, aber kein bestimmtes Formblatt ausgefüllt vorgelegt wurde?
[ ] ja [ ] nein
2) Gilt ein Antrag als gestellt, wenn er nicht auf dem vorgesehenen
Formblatt, sondern in eigenen schlüssigen Worten formuliert, begründet
und erklärt wurde?
[ ] ja [ ] nein
3) Sind Anträge pauschal ungültig, wenn man das
Hauptantragsformular/Weiterbewilligungsformular mit einem ZUSATZ
unterschreibt ("ich unterschreibe unter Vorbehalt...", "die in diesem
Formular enthaltenen Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen
zum Stand der Dinge am heutigen Tage gemacht..." o.ä.)?
[ ] ja [ ] nein
Wenn ja: warum:
____________________________________________________________
____________________________________________________________
4) Darf eine Sachbearbeiterin/ein Sachbearbeiter/Teamleitung
Leistungsgewährung darauf bestehen, dass auf einem Formular keinerlei
Anmerkungen getätigt werden und ansonsten die Antragsbearbeitung
unterlassen?
[ ] ja [ ] nein
5) Besteht eine unterschiedliche Praxis abhängig von
[ ] Bundesland/Regionaldirektion
[ ] Jobcenter/Geschäftsführung
[ ] Sachkenntnis der konkreten Mitarbeiter*innen
[ ] Willkür der konkreten Mitarbeiter*innen
[ ] keine Unterschiede - überall verbindlich für alle Jobcenter(mitarbeitenden) gleich
6) WURDEN schon einmal Anträge bewusst NICHT bearbeitet oder gar abgelehnt, NUR WEIL ein bestimmtes Formular nicht verwendet wurde?
[ ] ja [ ] nein
sonstiges:_____________________________________
7) Besteht zur Formularverwendung/Formfreiheit eine konkrete interne Weisung an ALLE Jobcenter?
[ ] ja [ ] nein
wenn ja, Weisung Nr._______________
online einsehbar unter________________________________________
8) Besteht grundsätzlich gesetzlich Formfreiheit oder Formverpflichtung eines Antrags UNABHÄNGIG einer inhaltlichen Würdigung der Angaben der antragstellenden Menschen?
[ ] Formfreiheit für Anträge auf Leistungen nach SGB-II
[ ] Formzwang für Anträge auf Leistungen nach SGB-II
(gesetzliche) Quelle für diese Auskünfte:
______________________________________________
Bitte nehmen Sie keine thematischen Abweichungen bei der Beantwortung der Fragen oder Streichungen vor.
******************************************************************
Vielen Dank für Ihr konstruktives Mitdenken und Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen durch die fachlich und sachlich kundige Stelle,
und besten Gruß an die Menschen, die das hier lesen,
FriGGa Wendt
[Anhang: die ursprüngliche Frage-E-Mail vom 28. 12. 2019]
Übersicht: Zeugnisse meiner außerparlamentarischen Aktivitäten
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., January 12, 2020 at 02:24PM
Feed abonnieren – Autoren | FriGGa, Michael, Anita, Ralph ... |
---|