Freitag, 3. Januar 2020

Hartz IV: Jobcenter muss Zusatzkosten für Warmwasser zahlen

Fordern Sie Ihr Recht ein! Leistungsbeziehern steht die Kostenübernahme für Warmwasser im Sinne des Mehrbedarfs zu, wenn die Erwärmung über einen elektrischen Durchlauferhitzer erfolgt. Das Problem hierbei: In vielen Fällen weigert sich das Jobcenter, diese Summen auch wirklich zu zahlen. Landessozialgericht fällt Urteil Viele Haushalte in Deutschland sind von einer dezentralen Warmwasserversorgung abhängig. Das Wasser muss dabei von einem Boiler […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, January 03, 2020 at 11:03AM

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