Samstag, 4. Januar 2020

Zur ersten Sanktion


Stellungnahme ans Gericht zur ERSTEN 30-Prozent-Sanktion

Liebe Freunde -

das Bundesverfassungsgericht hat ja jetzt rückwirkend die 30-Prozent-Sanktionen noch sozusagen für "gültig" erklärt.
Jetzt muss ich dem Gericht erklären, warum auch die erste 30-Prozent-Sanktion in MEINEM Falle NICHT (mehr) gelten soll, obwohl ich alles getan habe, dass sie damals gültig war ...

Aus der Stellungnahme:

"Laut Bundesverfassungsgericht sollen jetzt 30-Prozent-Sanktionen, die vor seinem Urteil am 05.11.2019 verhängt worden sind, rückwirkend noch gestattet sein.
Dies kann aber nur gelten, wenn diese Sanktionen auch berechtigt sind!
Ob die hier zu behandelnde 30-Prozent Sanktion jetzt, nach dem Urteil aus Karlsruhe, noch berechtigt ist, ist die hier zu behandelnde Frage. ..."
 


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, January 04, 2020 at 09:04PM

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