Für Altbundeskanzler Gerhard Schröder dürfte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur schwer zu schlucken gewesen sein: Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes seien nicht verfassungsmäßig, so die Karlsruher Richter im November vergangenen Jahres. Im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung rechtfertigt er seine kontroverse Sichtweise mit Erfahrungen aus seiner Kindheit. Sanktionen als Chance? Im Jahr 2003 stellte der damalige SPD-Bundeskanzler […]
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Quelle:
via @HartzIV.org, January 17, 2020 at 11:48AM