Donnerstag, 20. August 2015

Ersparnisse beim Hartz 4 Bezug

Vermögensfreibetrag und Angemessenheitsprüfung
Wer arbeitslos wird, hat häufig Angst davor, ins Hartz 4-System abzurutschen. Einer solchen Angst vor dem Bezug von Arbeitslosgeld II (ALG II) können viele verschiedene Ursachen zugrunde liegen. Eine häufige Befürchtung unter vielen anderen ist die, alles bisher Erreichte aufgeben zu müssen. Die konkrete Besorgnis ist beispielsweise, alle Ersparnisse ausgeben und letztlich sogar das eigene Haus verkaufen zu müssen, um ALG II in Anspruch nehmen zu können. Sogenannte Vermögensfreibeträge können Hartz 4-Empfänger jedoch unter Umständen zumindest teilweise vor derartigen Verlusten bewahren.

Grenzen und Prüfungen regeln Angemessenheit von bewohntem Eigentum
Eine existentielle Befürchtung zukünftiger Hartz 4-Bezieher liegt darin, das jahrelang mühsam ersparte Eigentum mit dem Bezug von ALG II abgeben zu müssen. Hier regelt die sogenannte Angemessenheitsgrenze, ob das Abtreten des selbst genutzten Eigentums tatsächlich notwendig ist, um Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu erhalten. So hängt die Angemessenheitsgrenze eines selbst genutzten Eigenheims von der Größe der Immobilie und der Anzahl der Personen, die darin wohnen, ab. Liegt die Immobiliengröße unterhalb der vorgeschriebenen Grenze, wird keine Angemessenheitsprüfung für die Wohnung durchgeführt: Für ein bis zwei Personen pro Wohnung gelten neunzig Quadratmeter als angemessene Größe. Für jede weitere Person sind weitere zwanzig Quadratmeter zulässig. Fällt das selbst genutzte Eigenheim größer aus, wird die Angemessenheit der Immobilie im Einzelfall geprüft. Eine weitere Einschränkung stellt die Größe des Grundstücks dar. Für ein Grundstück im ländlichen Bereich kann dabei eine größere Grundstücksfläche als angemessen erachtet werden, als im städtischen Gebiet. So liegt die Obergrenze auf dem Land bei 800 Quadratmetern, während in der Stadt lediglich 500 Quadratmeter noch als angemessene Grundstücksgröße erachtet werden. Liegen Wohnfläche oder Grundstücksgröße über den festgelegten Richtwerten und werden auch nach einer Einzelfallprüfung nicht als angemessen erachtet, kann das Jobcenter die Teilung, einen Teilverkauf oder die Vermietung des Eigentums in Betracht ziehen. Unter Umständen kann eine Vermietung auch teilweise erfolgen, sodass der Auszug aus einem Eigenheim nicht zwangsweise stattfinden muss.

Ersparnisse: Grenzen für das zulässige Vermögen bei Hartz 4
Auch mühsam angespartes Vermögen kann ein Problem für den Hartz 4-Bezug darstellen. Auch hier regeln feste Grenzen den zulässigen Freibetrag. Dieser sogenannte Vermögensfreibetrag gilt für alle nach dem 01. Januar 1948 Geborenen und liegt bei 3.100 Euro. Wer mehr als 3.100 Euro angespart hat, darf maximal 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr besitzen. Zusätzlich kann ein einmaliger Vermögensfreibetrag für notwendige Anschaffungen geltend gemacht werden. Dieser beträgt 750 Euro. Wer einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat, hat einen zusätzlichen Vermögensfreibetrag von 750 Euro für jedes vollendete Lebensjahr. Dies gilt jedoch nur für Altersvorsorgeverträge, die einen Verwertungsausschluss bis zum Renteneintritt einschließen. Das geförderte Vermögen der Riester-Rente ist zusätzlich geschützt. Besonderheiten gelten für minderjährige Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft, wie beispielsweise in einer Ehe. Für sie gilt immer ein Vermögensfreibetrag von 3.100 Euro pro Kind sowie einmaligen 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Davon abgesehen kann ein Ehepaar alle genannten Vermögensfreibeträge pro Person geltend machen: Die Freibeträge gelten in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils für jeden Partner [...]


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, August 20, 2015 at 05:49AM

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