Mittwoch, 19. August 2015

Frau Nahles – Sie sind dran!

Sehr geehrte Frau Nahles

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 14. August 2015 betreffend des „Sanktionshungern“ durch Ralph Boes, vertreten durch Ihr Pressebüro, und möchte ein paar Anmerkungen hinzufügen.

Richtig festgestellt haben Sie, dass Ralph Boes in seinem Jobcenter Berlin-Mitte Lebensmittelgutscheine beantragt und diese auch erhalten hat. Weiterhin stellen Sie fest, dass das Jobcenter an die geltenden rechtlichen Bestimmungen gebunden ist und seine Aufgaben mit der gebotenen Umsicht und Gründlichkeit ausführt. Dass Boes für sein politischen Ziel seine Gesundheit aufs Spiel setzt und seine freie Willensentscheidung ist, kommentieren Sie damit, dass es nicht die Folge des Verwaltungshandelns sei.

Mann oder Frau kann nun zum „Sanktionshungern“ stehen, wie man möchte. Das entbindet weder Sie, noch uns als Gemeinschaft oder Souverän von der Verantwortung, der Menschenwürde verpflichtet zu sein. Zum Einen der ethischen Menschenwürde, zum Anderen der Menschenwürde nach dem Grundgesetz. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beschreibt es so: (…) Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit und Respektierung seiner Würde und Freiheit (Artikel 22)“ (…). Auch wenn diese Artikel Absichtserklärungen sind und keinen Rechtsstatus haben, haben sie doch eine positive Ausstrahlung und sollten wahrgenommen und respektiert werden. Selbstverständlich habe ich keine andere Antwort von Ihnen erwartet. Agieren Sie doch rein nach dem Sozialgesetzbuch II, in dem es bekanntlich, augenscheinlich keinen Ermessensspielraum für Sanktionen gibt. Dieses entspricht dem Duktus der Bundesagentur für Arbeit, wenn diese intern an ihre Mitarbeiter schreiben, dass die Sanktionsregelungen ein zwingendes Bundesrecht sind und diese verbindlich umzusetzen seien (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG). Was sollten Sie auch anderes sagen? Womöglich würde sonst ein eigenständiger und selbstständiger Denkapparat in Gang gesetzt werden. Im Jahr 2013 fragte ich die Bundesagentur für Arbeit: „Wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher wollen Sie noch auf Ihr Konto laden?“ Das frage ich Sie heute auch. Und ich frage weiter: Wer übernimmt schlussendlich dafür die Verantwortung? Weder Sie, die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit oder die Jobcenter, noch der einzelne Mensch. Schließlich ist es ja, Ihrer Logik folgend, der Erwerbslose selbst, der sich ins Unglück stürzt, sofern er das perfide Spiel des Gehorsams verweigert. Deutschland hat schon lange keine Sozialdemokratie mehr. Diese endete spätestens, als sich unser ehemaliger Bundeskanzler Schröder der Finanzindustrie untergeordnet hat. Dieses Finanzsystem findet sich in den Jobcenter alleine schon im „Fordern“, mit Hilfe des Damoklesschwertes der Sanktionen und der Zumutbarkeitsregelung wieder, dass jede Tätigkeit zumutbar ist. Wir haben einen inzwischen wildgewordenen Kapitalismus, der sich unter anderem im Niedriglohnsektor zeigt. Jedem Erwerbslosen wird zugemutet sich diesem Kapitalismus zu beugen, in dem er nach Lust und Laune durch die Jobcenter in jede widrige Beschäftigung zwangsvermittelt werden kann. Es gilt nicht mehr der Mensch, sondern vielmehr die Wachstumsraten der Unternehmen und die Gewinne der Finanzakrobaten. Gebildet hat sich eine neue Form der Armut und der Deklassierung.

Ihr Schreiben spiegelt nichts anderes wider, als die Ahnungslosigkeit und Überforderung der Politik. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie nicht verstanden haben oder wollen, worum es beim „Sanktionshungern“ wirklich geht. Mal ganz losgelöst einer Person. Ich vertrete die Meinung, dass die Menschenrechte für alle ohne Vorbehalt gelten. Sie dürfen niemals an Bedingungen, wie regelkonformes Verhalten geknüpft werden. Somit ist das „Fordern“ ein Rückfall hinter die Errungenschaft allgemeiner Menschenrechte. Sozialleistungen sind bedarfsabhängig. Dem stehen die Sanktionen gegenüber, die bedarfsunabhängig erlassen werden. Das Sozialgesetzbuch II vergisst dabei, dass der eigentliche Bedarf bestehen bleibt und zwar unverändert. Dieses muss sich der Betroffene jedoch regelrecht „verdienen“ und ist von seinem Verhalten abhängig. Es folgt ein Bestrafungssystem, was aktuell durchschnittlich rund 7.500 Menschen betrifft, die ohne einen Cent irgendwie überleben müssen. Auf dieses verweist die Aktion von Boes. Nur mit Unterwerfung gegenüber dem Jobcenter oder der Solidarität von Freunden, Bekannten oder Familienmitgliedern ist es diesen Menschen möglich, am Rande der Gesellschaft nicht dahin zu vegetieren. Ein stilles Leiden, welches sich zumeist in den vielleicht noch vorhandenen vier Wänden abspielt.

Selbstverständlich ist es unangenehm, wenn Menschen aufbegehren. Und vielleicht bevorzugen Sie den Quietismus, das Nichteinmischen oder die Zurückhaltung und somit die reine Betrachtung. Ich nenne es auch Ignoranz. Als Bundesarbeitsministerin haben Sie, genauso wie Ihre VorgängerInnen, die Pflicht dafür zu sorgen, dass ein Umdenken stattfindet. Daraus sollte ein neues Handeln entstehen, was den Menschen eine neue Würde bringt. Diese Würde kann zunächst in der Abschaffung des unsäglichen Bestrafungssystem durch die Sanktionen entstehen und muss aber schlussendlich heißen: Abschaffung von Hartz IV und die Erschaffung neuer Alternativen, die der Menschenwürde entsprechen.

Ich fordere Sie auf: Setzen Sie sich an den Tisch von Ralph Boes, treten Sie in die Kommunikation und äußern Sie sich! Sie sind dran! [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Altonabloggt, August 19, 2015 at 09:41AM

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