Montag, 10. August 2015

Knast fürs Schwarzfahren

Jemand bittet die Polizei um Hilfe bei der Lebensführung und wird fürs Schwarzfahren 145 Tage eingesperrt. Kriminologen protestieren öffentlich dagegen.

Die Dame kam dann nach langem hin und her runter um die fehlenden Papiere abzuholen. Wie versprochen kam dann 4 Tage später das Geld und der Bescheid. Und welch ein Wunder?? Wieder mal vollkommen falsch berechnet. Die Dame blockiert uns wieder. Dienstaufsichtsbeschwerde ist raus und uns bleibt wieder mal nur der Weg zum Anwalt.

Da rafft sich einer auf, sein Leben in den zu Griff bekommen – und landet direkt im Knast. Weil er vorher schwarzgefahren ist. Der Kriminalpolitische Arbeitskreis Bremen (Kripak) kritisiert in seinem offenen Brief einen Fall, den ausgerechnet die Bundespolizei an die Öffentlichkeit gebracht hat: Mitte vergangener Woche habe sich ein 37-jähriger Mann an seinem Geburtstag selbstständig bei der Wache am Hauptbahnhof gemeldet, heißt es in der polizeilichen Pressemitteilung.

Er wolle „sein Leben in Ordnung bringen“ und bat um Hilfe. Die bekam er dann, wie die Nachricht in ironischem Ton kommentiert „auf ungeahnte Weise“: Er wurde in die JVA gebracht, um da für sein Schwarzfahren 145 Tage abzusitzen. Denn die Geldstrafe über 1.200 Euro konnte er nicht bezahlen.

Beim Kripak scheint man den polizeilichen Humor nicht zu teilen. Das klinge „nach blankem Hohn“, so der Jurist Helmut Pollähne vom Kripak. Die meisten Ersatzstrafler haben vielschichtige soziale und psychologische Probleme.

Sie machen sich der „Erschleichung von Leistungen“, wie Schwarzfahren juristisch heißt, nicht aus krimineller Energie schuldig, sondern weil sie überfordert sind: etwa damit, selbst erfolgversprechende Anträge auf Sozialleistungen überhaupt erst zu stellen. Das bezeugen Beratungsstellen und kritische Juristen einhellig. Selbst unter JVA-Beamten gelten die Ersatzstrafler eher als „Sozialfälle“, denn als Verbrecher.

Zumindest der politische Wille, Ersatzhaftstrafen zu verhindern, ist in Bremen schon seit Jahren erkennbar. Initiativen wie der „Verein Bremische Straffälligenbetreuung“ und der „Hoppenbank e. V.“ helfen Schuldnern, Ratenzahlungen zu vereinbaren, um ihre Verschuldung in Freiheit in den Griff zu bekommen.

Dafür gehen sie auch zu Inhaftierten in die JVA, die mittlerweile eng mit den Initiativen zusammenarbeitet. Zumindest theoretisch könnte der Mann vom Hauptbahnhof also auch dort noch die Hilfe bekommen, nach der er gesucht hat. Den wesentlichen Schritt hat er bereits getan: „Wichtig ist die Eigeninitiative“, heißt es bei der Hoppenbank. Besser wäre er wohl gefahren, hätte er sich statt an die Polizei direkt an eine Beratungsstelle gewandt.

Für den Kripak ist der konkrete Fall „ein weiterer Beleg für die Dringlichkeit des politischen Anliegens“. Abgesehen davon, dass Schwarzfahren aus Sicht des Arbeitskreises generell nicht strafbar sein sollte, liegt in den Ersatzstrafen nämlich auch ein handfestes juristisches Problem: Die Betroffenen wurden vor Gericht immerhin ausdrücklich nicht zum Freiheitsentzug, sondern lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dass sie dann doch im Knast landen, ist zumindest ökonomisch betrachtet ziemlicher Unsinn. Der Kripak rechnet vor: „Ein Hafttag kostet den Steuerzahler rund 110 Euro“ und bei 145 Tagen kämen so knapp 16.000 Euro zusammen – mehr als das Dreizehnfache der verhängten Geldstrafe.

Auch die Straffälligenbetreuung kann beachtliche Zahlen vorlegen: Allein 2013 konnten laut aktuellem Geschäftsbericht 4.319 Hafttage verhindert und damit 457.814 Euro eingespart werden. Dass die Bremer Justiz sich der Haftvermeidung zunehmend weiter öffnet, dürfte auch daran liegen, dass die Strafverfolgungsbehörden ohnehin hoffnungslos überlastet sind und Ersatzhaftstrafen nicht nur Geld, sondern auch Personal binden.

Auch jenseits der juristischen Debatte gibt es zumindest Versuche, Schwarzfahrer vor dem Knast zu bewahren. Das „Stadtticket“ etwa, eine Monatskarte für Bedürftige, die mit derzeit 33,70 Euro allerdings immer noch außer Reichweite vieler liegt. Ein Modellprojekt für bereits straffällig Gewordene dümpelt seit ein paar Jahren vor sich hin. Hier können bedürftige Testpersonen ihr Ticket direkt beim Mitarbeiter der sozialen Dienste der Justiz abholen.

Die Evaluation dieses Programms war durchaus positiv: Gerade der regelmäßige persönliche Kontakt trage häufig zur „Stabilisierung der Lebenssituation“ bei, heißt es. Aber dennoch steht das Projekt nach wie vor maximal 30 Personen zur Verfügung, sagte der Senat Ende vergangenen Jahres auf Anfrage der Linksfraktion. Außerdem ist es bis Ende dieses Jahres befristet.

Unterm Strich bleiben diese Projekte Versuche, ein Problem zu mildern, dass es im Grunde gar nicht geben müsste. So lautet die abschließende Forderung des Kripak an Politik und Justiz dann auch, die Ersatzhaftstrafen nicht nur zu vermeiden, sonder endlich grundsätzlich abzuschaffen.

Quelle: via @taz.de, August 10, 2015 at 08:28PM


Weg mit der #Agenda2010

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...