Samstag, 22. August 2015

Widerspruch gegen die neunte 100%-Sanktion


JobCenter Berlin Mitte
Frau Xxxxx
Seydelstr. 2-5
10117 Berlin


Kundennummer: BG 955A123521
 
Widerspruch gegen die am 16.06.2015 über mich verhängte Sanktion

Sehr geehrte Frau Xxxxxx,
 
hiermit widerspreche ich ausdrücklich der am 16.06.2015 über mich verhängten Sanktion und fordere Sie auf, sie unverzüglich aufzulösen.
Nicht alleine wegen mir, sondern auch wegen Ihnen.  [1]
Wie bereits in meinem Widerspruch vom 08.03.2014 angeführt, sind die Sanktionen auf mich nicht sinnvoll anzuwenden, weil sie in meinem Fall sicher nicht taugen, das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel ("Anpassung an den Arbeitsmarkt") zu erreichen, sondern bestenfalls dazu geeignet sind, mich zu töten oder meinen (begründeten) Willen zu brechen.
Da mein Verhalten wohl begründet ist (s. Brandbrief und meine gesamte Korrespondenz mit Ihrem Amt) und ich nicht vorhabe, nachzugeben, stellt sich die Frage, in welchem Sinne die von Ihnen verhängten Sanktionen "geeignet", "erforderlich" und "angemessen" sind.
Eine Sanktion, deren Ziel nicht erreicht werden kann, ist als Schikane anzusehen. Laut § 226 BGB (Schikaneverbot) ist selbst die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
 
Vor diesem Hintergrund ist übrigens auch das Urteil vom Bundessozialgericht:
B 14 AS 19/ 14 R sehr interessant!
 
Das ist zunächst das Wichtigste, was ich zu sagen habe.
Ansonsten verweise ich Sie auf ALLE von mir in meinen bisherigen Widersprüchen genannten Gründe, die Sie leicht finden können, wenn Sie auf der Webseite http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-dokumente.htm jeweils die Widersprüche anklicken.
 
Zuletzt verweise ich noch einmal
1.) auf das vollständige Scheiten ihrer Behörde an der Frage, wie Sie durch die Sanktionen meine Würde achten und schützen - womit im Sinne der Verfassung, Artikel 1 GG die Legitimation Ihres Handelns vollständig erloschen ist
2.) auf das inzwischen auch vom Sozialgericht in Gotha bestätigte Gutachten der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen
3.) und auf meinen Antrag vom 15.06.2019, meine Sanktionen bis zur Klärung der Frage in Karlsruhe AUSZUSETZEN.
 
Seit dem 01.07.2015 bin ich im Hungern, weil Sie es abgelehnt haben, die mich betreffenden Sanktionen bis zur Klärung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit Ihres Handelns auszusetzen.
Die Lebensmittelgutscheine, die mir von Ihrem Amt so freundlich aufgenötigt wurden, kann ich nicht verwenden,
- weil sie auf keinen Fall eine Hilfe, sondern eine Zusatzfolter sind und, statt mir ein "Leben IN Würde" zu ermöglichen, mir die Entscheidung Leben ODER Würde aufnötigen und ich mich deutlich für die WÜRDE entschieden habe ... Eine genaue Auseinandersetzung ist per Post an Sie unterwegs, ich bitte Sie, sie in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen
- und weil sie, wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, vollständig ungültig sind. [2]

Da ich auch noch nie Prozesskostenhilfe erhalten habe und mich deshalb rechtlich nicht mehr vertreten lassen kann (die entsprechenden Spendengelder sind zum Glück verbraucht)
und jetzt auch meine Kräfte zunehmend schwinden (53.ster Hungertag) -
ist auch die rechtliche Vertretung ist für mich nicht mehr zu leisten.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie noch einmal aufs eindringlichste an meinen Brief vom 03.07.2015 erinnern, in dem ich Sie darauf hinweise, dass Sie im Sinne des § 63 BBG  persönlich für die herankommenden Geschehnisse verantwortlich sind [3]
und Sie bitten, im Sinne des obigen Antrages (Anwendung des § 226 BGB) das Notwendige für mich zu tun.

Mein Leben liegt noch immer ganz in Ihrer Hand –
mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, August 22, 2015 at 12:20AM

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