Trotz Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer geht hervor, dass fast jeder vierte Arbeitnehmer, der seinen Job verliert, Hartz IV erhält. Denn bei einer kurzzeitigen Beschäftigung besteht kein Anspruch auf ALG I. Dieser Ungerechtigkeit – schließlich zahlt jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme in die Arbeitslosenversicherung ein – wollen die Grünen nun mit einer Verkürzung der Arbeitsdauer, um anspruchsberechtigt zu sein, begegnen. Bisher gilt einer Beschäftigungsdauer von mindestens zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren, um sechs Monate Anspruch auf ALG I zu haben. Zukünftig sollen Erwerbslose Pothmer zufolge früher ALG I beziehen und bereits nach vier Monaten, in denen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, zwei Monate ALG I beziehen können[...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Gegen-Hartz.de, June 01, 2015 at 02:00AM
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