Ämter verschanzen sich gerne mal hinter (Nicht-)Zuständigkeiten, was für viele Betroffene oft an die finanzielle Existenzgrenze mit all ihren Folgen geht. So auch in diesem Fall, bei dem das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen anzweifelt. Dennoch wurde das Amt in einem Eilverfahren vom Gericht dazu verdonnert, zumindest vorläufig Hartz IV Leistungen zu zahlen, so die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen. Antrag auf Hartz […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, June 24, 2016 at 06:07PM