Das Jobcenter kann von einem unterhaltspflichtigen Vater keine Auskunftspflicht über dessen Einkommen- und Vermögensverhältnisse verlangen, sofern die Eltern getrennt sind und nur die Mutter im Hartz IV Leistungsbezug steht – nicht aber der Sohn, urteilte das BSG am 23.06.2016. Jobcenter fordert Vermögenseinsicht Zum Fall: Kläger war ein Vater, der seinem Sohn aufgrund eines familiengerichtlichen Vergleichs Unterhalt zahlte. Mutter und Sohn […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, June 28, 2016 at 04:11PM