Auch wenn die Arbeitszeiten einer vorgeschlagenen Arbeitsstelle regelmäßig auf die Wochenenden fallen, dürfen Hartz IV Empfänger ein solches Jobangebot nicht ablehnen. Wie das Sozialgericht Leipzig am 24. März 2016 entschied, sind die diesbezüglich vom Jobcenter verhängten Sanktionen in Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs rechtmäßig. Über sieben Monate Wochenendarbeit Zum Fall: Die Klägerin, die seit 2002 arbeitslos war, erhielt ALG […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, June 22, 2016 at 03:20PM