Die vom Sozialgericht Gotha vorgebrachte Richtervorlage über die mögliche Verfassungswidrigkeit von Hartz IV Sanktionen mit einhergehender Leistungskürzung wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen. Unantastbarkeit der Menschenwürde Am 26. Mai 2015 hatte das Sozialgericht Gotha in seinem Beschluss die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter in Frage gestellt und diese Frage direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. In betreffendem Fall sahen die […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, June 03, 2016 at 01:34PM