Auf dieser Seite gibt es das erstelle juristische Gutachten in Form einer Richtervorlage.
Was ist die Richtervorlage?
Im Zuge der Aktion gegen die Sanktionen in SGBII wurde von unserer Bürgeriniative Grundeinkommen ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Verfassungswidrigkeit der Sanktionspraxis in Hartz-IV aufs Genaueste belegt. (Verfasser ist u.a. Wolfang Neskovic)
Dieses Gutachten kann seit dem bei allen Klagen gegen Sanktionen des Jobcenters verwendet werden. Wird es bei einer Klage mit eingereicht, kann ein Antrag auf Richtervorlage gestellt werden. (siehe Anleitung)
News: Seit dem 3.6.15 liegt die Richtervorlage, eingereicht vom Sozialgericht Gotha nun beim Bundesverfassungsgereicht in Karlsruhe.
Der Fall geht zurück auf Daniel R. aus Erfurt! Hier der ganze Vorlagebeschluss
Besonders jetzt lohnt es sich, das Gutachten weiter bei eigenen Klagen zu verwenden! Das stärkt den Fall in Gotha!
Anleitung zur Verwendung der Richtervorlage:
Angenommen du hast vom Jobcenter eine Sanktion erhalten.
- Widersprich der Sanktion in einem formlosen Brief. (Begründe deinen Widerspruch z.B. damit, dass du
die Sanktionspraxis für verfassungswidrig hältst oder/und nenne deine persönlichen Gründe.) - Du wirst vom Jobcenter vermutlich eine Ablehnung deines Widerspruches bekommen und dann
sanktioniert. (Wenn du den Bescheid erhalten hast, kannst du innerhalb eines Monats klagen.) - Daraufhin kannst du Klagen und den Antrag auf Richtervorlage verwenden.
So geht’s:
Überlege dir, ob du Aussicht auf Erfolg hast, dein Geld doch wieder zu erhalten
Wenn Ja:
Wenn dies der Fall ist, weil das Jobcenter einen Fehler gemacht hat und du im Sinne von SGB II zu Unrecht sanktioniert wurdest, dann suche einen Anwalt auf, der dich unterstützt. Wenn du klagst, bitte deine(n) Anwalt/ältin den Antrag auf Richtervorlage einfach mit einzureichen. Verweise sie/ihn auf diesen Link
Wenn Nein:
Wenn deine Sanktion im Sinne des SGBII berechtigt war, weil du nicht die angeforderten Bewerbungen geschrieben hast etc. und du davon ausgehen kannst, das Geld nicht wieder zu erhalten, dann:
Schreibe einen formlosen Brief an dein zuständiges Sozialgericht.
Darin muss enthalten sein:
– Deine Adresse
– Die Adresse des Jobcenters, gegen das du klagst
– das Datum deines Schreibens
- als Anlage musst du den „Widerspruchsbescheid“ (den Widerspruch deines Widerspruchs) kopiert
dazu legen.
Den Text kannst du z.B. so formulieren:
Hiermit erhebe ich Klage gegen das Jobcenter xy.
Ich beantrage:
- Das Verfahren gemäß §100 Abs.1. S 1GG auszusetzen
-
Dem Bundesverfassungsgericht folgende Frage zur Entscheidung vorzulegen:
Sind die §31a i.V. m §31 und §31b SGBII (in der Fassung des zweiten Sozialgesetzbuches vom Sozialgesetzbuch vom 24.März 2011, BGBI I vom 29.3.2011, S.453) mit dem Grundgesetz vereinbar, insbesondere mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimums, das sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG ergibt, sowie mit Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 S.1?
- Dem Kläger Prozesskostenhilfe zu bewilligen.
(Hier findest du ein Beispielschreiben)
Nun kommt der wesentliche Anhang: die Richtervorlage.
Bis Seite 43 musst du im Dokument ein paar Angaben einfügen/korrigieren. Meist handelt es sich nur um das
Einfügen des Datums oder das löschen von Sätzen, je nachdem ob du über oder unter 25 bist.
Alle relevanten Stellen sind gelb markiert und erklären sich selbst!!
Hier der Text: Doc
Unterschreibe deinen Brief. Fertig!
Hinweise:
Ein Aktenzeichen wie im Musterschreiben erhältst du, wenn das Sozialgericht dem Eingang deiner Klage bestätigt.
Du brauchst keine Angst vor einem Prozess zu haben. Das ganze Verfahren läuft rein schriftlich!
Quelle:Wir sind Boes Richtervorlage!
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Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Norbertschulze, June 09, 2016 at 11:51PM
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