Sanktionen durch Eingliederungsvereinbarung – was tun?
- Juni 2016 #hartz4widerspruchAllgemein
Letzte Woche haben wir in unserem Blog von Fehlern in Eingliederungsvereinbarungen berichtet und wie man sich mit einem Widerspruch dagegen wehren kann.
Dabei haben wir dargestellt, dass es im Wesentlichen zwei wichtige Grundsätze gibt, die jede Regelung einer Eingliederungsvereinbarung einhalten muss:
Bestimmtheit der RegelungZiel: Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Regelungen in Eingliederungsvereinbarung oft rechtswidrig
Oft kommt es vor, dass Bezieher von Hartz-4 eine Sanktion vom Jobcenter bekommen, weil Sie sich nicht an die Regelungen der Eingliederungsvereinbarung gehalten haben. Diese Sanktionen sind oft rechtswidrig, weil zum einen die Regelung die angeblich verletzt wurde selber nicht rechtmäßig war und zum anderen die Darstellung des möglichen Eintritts einer Sanktion auch nicht korrekt war.
Sollte also eine Regelung der Eingliederungsvereinbarung selber nicht rechtmäßig sein, weil Sie z.B. nicht konkret genug ist oder ein anderes Ziel als die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verfolgt, so kann auch ein Verstoß gegen diese Regelung nicht zu einer Sanktion führen.
Keine Sanktion für zu wenige Bewerbungen
So hatten wir vor Kurzem einen Fall, in dem ein Mandant von uns eine Sanktion vom Jobcenter bekommen hat, da er nicht genug Bewerbungen geschrieben hat. Die Eingliederungsvereinbarung selber regelte, dass der Mandant 10 Bewerbungen pro Monat schreiben solle, ohne genaue Angaben zu machen für welche Arbeitsbereiche diese Bewerbungen sein sollten. Weiter wurde nicht berücksichtigt, dass in dem Job, den unser Mandant ausüben wollte, nur sehr wenige Betriebe gesucht haben, und daher die Zahl von 10 Bewerbungen absolut unrealistisch war. Die Regelung war somit in der Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig und daher war auch die Sanktion rechtswidrig, die nach unserem Widerspruch aufgehoben wurde.
Sanktionsandrohung muss konkret und verständlich sein
Ein anderer Fehler, der häufig zur Rechtswidrigkeit der Sanktion führt, ist die Belehrung über den Eintritt einer Sanktion selber. Diese Androhung einer Sanktion muss selber auch konkret und verständlich sein. Sie muss so geschrieben sein, dass der Hartz-4 Bezieher genau weiß, wie er sich zu verhalten hat und wann eine Sanktion eintritt. Die Sanktion muss konkret auf die Verletzung von rechtmäßig vereinbarten Pflichten Bezug nehmen und darf nicht nur allgemein feststellen, dass eine Sanktion erfolgen kann.
Dies ist besonders wichtig, da eine Sanktionsandrohung eine Warnfunktion haben soll und eine Warnung für falsches Verhalten natürlich nicht möglich ist, wenn nicht eindeutig beschrieben ist, wie dieses falsche Verhalten aussieht.
Eingliederungsvereinbarung und Sanktionsregelungen prüfen lassen
Sollten also Zweifel bestehen, ob die Regelungen und die Sanktionsandrohungen in einer Eingliederungsvereinbarung korrekt sind oder wurde bereits eine Sanktion auf Basis einer Eingliederungsvereinbarung erlassen, empfiehlt es sich, den Sachverhalt durch einen Anwalt überprüfen zu lassen und einen Widerspruch gegen die Sanktion einzulegen.
Quelle:
http://hartz4widerspruch.de/sanktionen-durch-egv/
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Quelle: via @Norbertschulze, June 15, 2016 at 08:09AM
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