NEUNTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES SGB II
Mit dem “Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch” (Hartz IV) sind wieder einmal umfangreiche Änderungen des SGB II geplant. Wann diese Änderungen im Bundestag erstmals beraten werden, ist unbekannt. Nach dem ursprüglichen Plan sollten diese Änderungen schon am 1. April 2015 in Kraft treten. Wo die Ursachen und Gründe für die Verzögerungen liegen, ist ebenfalls unbekannt.
Bekannt zu diesem Gesetzesvorhaben ist aktuell nur der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales “Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung”
Überwiegender Hintergrund ist – wieder einmal – die (für BMAS und Jobcenter ungünstige) Rechtsprechung des BSG durch Gesetz zu negieren und den Druck auf Leistungsbezieher erheblich zu verschärfen (vgl. u.a. Änderungen in § 3 Abs. 2 und § 34 Abs. 1). Nur in sehr geringem Umfang wird die Rechtsprechung des BSG durch Gesetz festgeschrieben (§ 22 Abs. 10 SGB II, § 6 Abs. 1 Nr. 3 ALG II-V). Und es gibt – getreu dem Prinzip “Zuckerbrot und Peitsche” – auch ein paar durchaus nennenswerte Verbesserungen. So haben die meisten Azubis zukünftig einen ALG II Anspruch [...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Norbertschulze, November 12, 2015 at 11:11PM
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