Kindergeld: Ab 2016 nur noch mit Steuer-ID-Nummer11. November 2015 Wer auch weiterhin ab 2016 Kindergeld erhalten möchte oder im kommenden Jahr einen Neuantrag stellt, muss bei der Familienkasse sowohl seine als auch die Steueridentifikationsnummer des Kindes mit angeben – ansonsten bleiben die Kindergeldzahlungen aus. Um den Doppelbezug von Kindergeld zu verhindern, soll ab 2016 jeder Kindergeldberechtigte eindeutig identifiziert sein. Dazu muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers auf Kindergeld sowie des Kindes mitgeteilt werden. Diese Steuer-Identifikationsnummer wurde seit 2008 an alle Bundesbürger schriftlich verschickt. Wer seine Nummer nicht mehr finden kann, findet diese beispielsweise auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommensteuerbescheid. Zudem kann diese auch schriftlich mit dem Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragt werden. Beim Erfragen der Nummer ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit hier bis zu sechs Wochen dauern kann.Die Steuer-Identifikationsnummer ist vergleichbar mit der Sozialversicherungsnummer, nur dass sie nicht in sozialen sondern in steuerrechtlichen Angelegenheiten von Relevanz ist. Diese wird einmalig für jede Person vergeben und gilt unabhängig von Änderungen beim Familienstand, Arbeitgebern, Umzügen, Wohnorten etc. Sie gilt ein Leben lang und sogar darüber hinaus. Neugeborene erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch diese ID-Nummer zugeschickt.Ab 2016 beim Kindergeld zu beachtenWer ab 2016 weiterhin reibungslos Kindergeld erhalten möchte, muss die Steuer-Identifikationsnummern schriftlich bis zum 31.12.2015 an seine zuständige Familienkasse melden (Familienkassen Adressen). Bei Neuaträgen sollten diese Nummern in den vorgesehenen Feldern eingetragen werden.Aber auch wenn man es nicht rechtzeitig schafft, die Nummer an die Familienkasse zu melden, ist noch nicht alles verloren. Die Familienkassen sind angehalten, das Kindergeld in 2016 weiter zu zahlen, so lange die Nummern noch in 2016 nachgereicht werden – wovon zunächst Eltern/ Kinder profitieren, die bereits vor der Jahreswende Kindergeld erhalten haben. Sollten allerdings die Steuer-IdNr. nicht innerhalb des Jahres eingereicht werden, droht die Rückzahlung der ausgezahlten Kindergeldleistungen für 2016!Was gilt bei Neugeborenen?Bei Neugeborenen kann es ein paar Tagen/ Wochen dauern, bis das Bundezentralamt für Steuern die Steuer-ID des Kindes zuschickt. Zwar kann der Antragt bereits früher – mit Vorliegen der Geburtsurkunde – bei der Familienkasse eingereicht werden, jedoch rät das Zentralamt dazu, den Antrag erst einzureichen, wenn die Steuer-ID vorliegt, da der Antrag ohne diese ohnehin nicht abschließend bearbeitet wird.
Quelle:
Kindergeld: Ab 2016 nur noch mit Steuer-ID-Nummer
Weg mit der
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via @Norbertschulze, November 16, 2015 at 05:48PM