Samstag, 14. November 2015

Referentenentwurf SGB II entzieht Grundrechte

Justitia Ursprünglich veröffentlicht auf altonabloggt:

Dass Reformen oftmals nicht unbedingt Erleichterungen bringen, zeigte bereits die Umsetzung der Agenda 2010 und der damit versprochenen und gescheiterten Arbeitsmarktreform seit 2003. Bis heute sind rund 70 Gesetzesänderungen und Anpassungen im Sozialgesetzbuch II eingearbeitet wurden. Und bis heute kann behauptet werden, dass jede Änderung im Sinne der Jobcenter kreiert wurden und die Leistungsberechtigten nach dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) das Nachsehen hatten und haben. So stellen auch die sog. „Rechtsvereinfachungen“ „Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ viele Veränderungen zu Gunsten der Jobcentermitarbeiter, des Staates und kaum für die Erwerbslosen dar. Harald Thomé (Erwerbslosenverein Tacheles Wuppertal) beschreibt es so:
(…) „Stattdessen soll das SGB II an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben geändert, in einer Reihe von Fällen soll BSG-Rechtsprechung zurückgedreht und das Sonder- und Entrechtungsrecht weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter systematisch ausgehöhlt.“ (…)
Unterschiedlichste Verbände haben inzwischen eine Bewertung und Stellungnahme (siehe unten) des derzeitigen Referentenentwurfs vom Oktober 2015 verfasst, der im Dezember weiter beraten wird und zu Beginn des Jahres 2016 verabschiedet werden soll – sofern nichts Außergewöhnliches oder gar eine Sinnesänderung – besonders bei der CDU / CSU – geschieht. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass gerade Veränderungen, um den Sozialstaat weiter auszuhöhlen, eine hohe Priorität besitzen. Nicht im Sinne der Menschen und deren Grundrechte, sondern im Sinne des Lobbyismus, der Wirtschaftsverbände und der schwarzen Null.

Dass nun die derzeitige Sanktionspraxis und deren geplante Entschärfungen nicht mehr im Referentenentwurf enthalten sind, zeigt auf, dass gerade die Große Koalition am Bestrafungssystem mündiger Bürger festhält und auch in Kauf nimmt, dass Betroffene über Monate hinweg keine Existenzgrundlage haben. Die scharfe Kritik und Forderung zur Abschaffung der Geldkürzungen durch Sozialverbände, Politik und Wissenschaftlern werden außer Acht gelassen. Das ist menschenverachtend und hebelt die Grundrechte auf eine menschenwürdige Existenz aus. Damit nimmt die Regierung billigend in Kauf, dass Menschen ohne eine Grundlage zum Überleben, ohne einem Dach über den Kopf, Krankenversicherungsschutz oder Lebensmittel endgültig an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Einzig allein die demütigende Bittstellung für sog. Lebensmittelgutscheine in den Jobcentern kann einen Nahrungsentzug und den Verlust der Krankenversicherung verhindern. Es kann jedoch nicht unbedingt einen Wohnungsverlust abwenden, wenn das Jobcentern kein Darlehen genehmigt. Es stellt sich immer wieder auf’s Neue die Frage, mit welcher Berechtigung der sog. „Sozialstaat“ mündige Bürger meint erziehen zu müssen und die Jobcenter als legitimierte Behörde als Exekutive meint auftreten zu müssen? Und immer wieder bleibt eine Antwort von vielen Antworten, dass das Erschaffen von Angst Menschen gefügig macht. Dass mit Angst der Niedriglohnsektor und jede Art von Tätigkeit, die darunter ausgeübt wird, ausgebaut wird. So gibt es noch viele weitere Gründe. Festzuhalten bleibt jedoch, dass das derzeitige System den sozialen Frieden gefährdet und das nicht nur im Bereich des SGB II, sondern auch im Alltag der Noch-Erwerbstätigen und deren Familien.

Stellungnahmen / Bewertungen:
Harald Thomé
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, November 14, 2015 at 05:47PM

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