Mittwoch, 11. November 2015

Kindergeld: Ab 2016 nur noch mit Steuer-ID-Nummer

Wer auch weiterhin ab 2016 Kindergeld erhalten möchte oder im kommenden Jahr einen Neuantrag stellt, muss bei der Familienkasse sowohl seine als auch die Steueridentifikationsnummer des Kindes mit angeben – ansonsten bleiben die Kindergeldzahlungen aus.

Um den Doppelbezug von Kindergeld zu verhindern, soll ab 2016 jeder Kindergeldberechtigte eindeutig identifiziert sein. Dazu muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers auf Kindergeld sowie des Kindes mitgeteilt werden. Diese Steuer-Identifikationsnummer wurde seit 2008 an alle Bundesbürger schriftlich verschickt. Wer seine Nummer nicht mehr finden kann, findet diese beispielsweise auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Einkommensteuerbescheid. Zudem kann diese auch schriftlich mit dem Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfragt werden. Beim Erfragen der Nummer ist zu beachten, dass die Bearbeitungszeit hier bis zu sechs Wochen dauern kann.

Die Steuer-Identifikationsnummer ist vergleichbar mit der Sozialversicherungsnummer, nur dass sie nicht in sozialen sondern in steuerrechtlichen Angelegenheiten von Relevanz ist. Diese wird einmalig für jede Person vergeben und gilt unabhängig von Änderungen beim Familienstand, Arbeitgebern, Umzügen, Wohnorten etc. Sie gilt ein Leben lang und sogar darüber hinaus. Neugeborene erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch diese ID-Nummer zugeschickt [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 11, 2015 at 08:41PM

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