Dienstag, 24. November 2015

Hartz IV Empfänger darf seinen Balkon nicht nutzen

Ein ziemlich trauriger Fall. Nachdem im gesamten Haus Balkone angebracht wurden, können sich alle Bewohner über den neuen Ausblick freuen, nur ein Mann darf nicht, weil er Hartz IV Empfänger ist.

Diskriminierung durch Hartz IV? Über einen sehr traurigen Fall berichtet die „Bild“ in ihrer Dienstagsausgabe. Wenn der 61-jährige Klaus L. aus dem sächsischen Bad Schlema aus seinem Fenster schaut, sieht er seinen neuen Balkon. Nutzen darf er ihn aber nicht. Nachdem am gesamten Haus für alle Parteien Balkone angebracht wurden, hat die Hausverwaltung die Miete angehoben. Da L. aufgrund von Herzleiden seinen Job aufgeben musste und seit 2012 Hartz IV Empfänger ist, kann er sich die Mieterhöhung von 30 Euro nicht leisten. Um die Mieterhöhung aufzubringen, ist er auf das Jobcenter angewiesen. Doch das Amt weigert sich, die Mieterhöhung von lediglich 30 Euro monatlich zu übernehmen und will weiterhin nur die 357 Euro monatlich zahlen. Aus diesem Grund ist dem ehemaligen Baumaschinisten von der Hausverwaltung ausdrücklich verboten worden, den Balkon zu betreten oder zu nutzen.

Um Klaus L. daran zu hindern den Balkon zu betreten, hat die Hausverwaltung bei ihm – als einzige Wohnung im Haus – keine Balkontür eingebaut. Der Hartz IV Leistungsempfänger der schon sein ganzes Leben lang in der 55qm großen Drei-Zimmer-Wohnung lebt, kann den Balkon also nicht wie andere Bewohner des Hauses betreten. Sollte er rausklettern oder etwas auf dem Balkon abstellen und dabei gesehen werden, droht ihm eine Abmahnung.

„Mir fehlen genau 30 Euro“, sagt Klaus L. zur Bild. 30 Euro die ihm die Lebensqualität in seiner Wohnung enorm steigern würden. „Als Herzkranker wäre es schön, einen Balkon zu haben“, erzählt L. gegenüber der Zeitung. Vermissen tue er ihn aber nicht, da er – wie er selbst sagt – nicht weiß, wie es ist einen Balkon zu haben.

Zum „staatlich verordnetem Balkonverbot“ wollte sich das zuständige Amt nicht äußern, dafür kommentierte der Chef des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz, den Fall. „Meines Erachtens sollte das Amt bei 30 Euro ein Auge zudrücken. Angemessene Wohnkosten bedeuten für mich nicht nur ortsübliche Vergleichsmieten“, so Ropertz, der auch zu bedenken gibt, mit welchen Kosten ein etwaiger Umzug sowie eine neue Miete beim Amt zu Buche schlagen würden, falls Klaus L. umziehen würde […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 24, 2015 at 03:25PM

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