Freitag, 6. November 2015

Kein Umzugszwang trotz zu hoher Heizkosten

Sind die Heizkosten zu hoch, ist das Jobcenter nicht in jedem Fall berechtigt, vom Hartz IV Bezieher einen Umzug zu verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Umzug im Verhältnis zu den Heizkosten unwirtschaftlich wäre. Dies hatte das Sozialgericht Gießen in einem Eilbeschluss unter dem Az.: S 27 AS 375/15 ER entschieden.

Geklagt hatte eine Hartz IV Empfängerin, die zunächst mit ihrem Ehemann in einem 1967 erbauten und 120qm großen Anbau ihrer eigenen Immobile lebte. Das Hauptgebäude wird nicht genutzt. Letztmalig wurden die Heizungsanlage und Fenster im Jahre 1989, also vor 26 Jahren modernisiert. Nachdem sich das Ehepaar im Februar letzen Jahres trennte, zog der Ehemann aus.  In der Folgezeit bewilligte das Jobcenter der Hartz IV Empfängerin mehrfach finanzielle Mittel, um Heizöl zu kaufen, welches für die Heizung und auch Warmwasserversorgung benötigt wird. Als im Frühjahr dieses Jahres die Heizölreserven aufgebraucht waren, beantragte die Frau weitere 1.100 Euro für eine neue Lieferung.

Diesen Antrag lehnte das Jobcenter jedoch ab mit der Begründung, der Heizölverbrauch sei viel zu hoch. Die Behörde war besorgt, dass die Allgemeinheit nicht für die Heizkosten einer 120qm großen Wohnung für nur eine Person aufkommen kann. Dagegen argumentierte die Hartz IV Empfängerin, dass sie lediglich 50qm des Wohnraums bewohne und beheize. Der Heizölverbrauch sei ihrer Ansicht nach nicht unangemessen hoch, jedoch sei der Altbau schlecht isoliert [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 06, 2015 at 03:18PM

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