Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Mai 2016 (L 6 AS 181/16 B ER) entschied, darf das Jobcenter, ohne dem Hartz IV Bezieher eine Verhandlung über die einzelnen Punkte angeboten zu haben, keine Eingliederungsvereinbarung per Bescheid durchsetzen. Widerspruch gegen Verwaltungsakt Zum Fall: Ein Selbstständiger, der aufstockende Hartz IV Leistungen erhalten hatte, war vor Gericht gezogen. […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 18, 2016 at 03:18PM