Dienstag, 10. Mai 2016

Keine Personalausweisgebühr bei Hartz IV

Der neue Personalausweis speichert nicht nur mehr Daten als früher, dessen Beantragung ist mit 28,80 Euro auch um das Vierfache teurer geworden. Dieser Preisanstieg trifft besonders Sozialleistungsempfänger, die ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Wie das Verwaltungsgericht in Berlin jetzt entschied, haben Hartz IV Bezieher im Einzelfall Anspruch auf eine Befreiung von der Personalausweisgebühr (VG 23 K 329.15).25 Cent pro Monat für einen neuen PersonalausweisKläger ist ein Berliner, der Hartz IV Leistungen bezieht. Im Februar 2015 hatte dieser beim Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Ausstellung eines neuen Personalausweises beantragt.

Die erforderliche Gebühr entrichtete er zwar, stellte anschließend jedoch unter Berufung auf den Sozialleistungsbezug einen Antrag auf Kostenerstattung. Das Bezirksamt lehnte den Antrag des Hartz IV Beziehers ab. Die Begründung: Der Kläger sei nicht bedürftig, da der Regelbedarfssatz seit dem 01.01.2011 einen Anteil von monatlich 0,25 Euro enthalte, der für die Personalausweisgebühr anzusparen sei.Sparen braucht ZeitDas Verwaltungsgericht Berlin ist jedoch der Auffassung, dass die Behörde verpflichtet sei, neu über den Antrag auf Gebührenbefreiung zu entscheiden. Die Behörde hätte nämlich verkannt, dass der Kläger im Sinne

der Personalausweisgebührenverordnung durchaus bedürftig sei: Eine Bedürftigkeit liege dann vor, wenn jemand seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend finanzieren könne. Da der Kläger Bezieher von Hartz IV Leistungen ist, sei er als bedürftig einzustufen. Um das Geld für einen neuen Personalausweis anzusparen, bedarf es schließlich auch einer gewissen Zeit.

In vorliegendem Fall liege der Leistungsbezug erst kurze Zeit zurück, sodass unter Umständen sogar ein vollständiger Gebührenerlass in Frage käme. Eine grundsätzliche Antwort auf die Frage, ob Personalausweisgebühren für Hartz IV Empfänger übernommen werden, gebe es aber nicht, das müsse stets der Einzelfall entscheiden.Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und anderslautender obergerichtlicher Rechtsprechung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

VG Berlin – Urteil vom 21.06.2016 – Az.: VG 23 K 329.15

Quelle: Keine Personalausweisgebühr bei Hartz IV


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Quelle: via @Norbertschulze, May 10, 2016 at 12:21PM

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