Wie das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz am 16.03.2016 entschied, haben laktoseintolerante Hartz IV Bezieher keinen Anspruch auf die Zahlung von krankheitsbedingtem Mehrbedarf durch das Jobcenter (L 6 AS 403/14). Zum Fall Beim Kläger, der u.a. an einem medikamentös behandeltem Diabetes mellitus leidet, wurde eine Milchzuckerunverträglichkeit festgestellt. Beim Jobcenter gab er an, dass er Milchzucker komplett meiden müsse, da ihm schon kleinste Mengen […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, May 12, 2016 at 12:22PM