Sonntag, 1. Mai 2016

Jährliche Einsparungen von sechs bis acht Millionen Franken in der Sozialhilfe

CH: Revision der Sozialhilfeverordnung

Medienmitteilung; Regierungsrat (28. April 2016, bit.ly/1QJDZw6)

Selbst die Medienmitteilung des Regierungsrats nicht der Wahrheit entspricht.

** Medienmitteilung blacklisted » sco.lt/7UFxpZ **
„(..) die Sanktionsmöglichkeiten werden in schwerwiegenden Fällen für Personen, die sich (in der Schweiz) unkooperativ verhalten oder ihre Pflichten verletzen, auf maximal 30 Prozent erhöht.“ ..
..was soviel heisst wie – eine Sanktionierung von 100% sei in der Schweiz undenkbar? Fakt ist und der Wahrheit entspricht – wer sich unkooperativ verhält oder Pflichten verletzt, kann in der Schweiz auf 100 Prozent sanktioniert werden! Ein Leben ohne Essensgutscheine, ohne Nothilfe, ohne Obdach, ohne Würde. Höchstrichterlich abgesegnet. Ein Verstoss in über 40 Fällen gegen das Grundrecht!

Beweismittel
rechtsstaatsreport.de/hartz4

Der geneigte Leser darf sich fragen, weshalb werden in einem offiziellen Papier vom Regierungsrat falsche Zahlen genannt?

Philippe Perrenoud mutmasst darüber hinaus, dass „(..) die erhöhte Sanktionsmöglichkeit zu einer Kosteneinsparung führen könne, deren Ausmass jedoch nicht beziffert werden kann. Denn über die Anzahl der Sanktionen ist keine Prognose möglich und die von den Sozialdiensten ausgesprochenen Sanktionen werden statistisch nicht erfasst (..)“

Wenn Philippe Perrenoud doch nur wüsste, welchen gesellschaftlichen Schaden mit unermesslich hohen Folgekosten mit Sanktionen einhergehen – dumm nur, dass er es offenbar nicht weiss, wir – wir wissen es.



Zur offiziellen Medienmitteilung:
Kürzungen bei grossen Familien und bei jungen Erwachsenen sowie schärfere Sanktionen: Der Regierungsrat hat die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ins kantonale Recht übernommen. Für den Kanton und die Gemeinden bringt dies jährliche Einsparungen zwischen sechs und acht Millionen Franken.

Im September des letzten Jahres hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) erarbeiteten Richtlinien einstimmig erlassen. Dabei hat sie gezielte Kürzungen bei einigen Personengruppen und schärfere Sanktionen gegen besonders renitente Bezügerinnen und Bezüger beschlossen. Der Regierungsrat hat die neuen Richtlinien mit einer Revision der Sozialhilfeverordnung nun ins kantonale Recht übernommen und auf den 1. Mai 2016 in Kraft gesetzt.

Grosse Familien und junge Erwachsene betroffen

Im Wesentlichen hat der Regierungsrat die folgenden Anpassungen in der Sozialhilfeverordnung vorgenommen:
  • Der Grundbedarf bei Haushalten ab sechs Personen wird reduziert. Für eine sechsköpfige Familie beträgt der Grundbedarf neu 2564 Franken pro Monat.
  • Der Grundbedarf bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren im eigenen Haushalt wird um 20 Prozent gekürzt.
  • Die Sanktionsmöglichkeiten werden in schwerwiegenden Fällen für Personen, die sich unkooperativ verhalten oder ihre Pflichten verletzen, auf maximal 30 Prozent erhöht.
  • Die Minimale Integrationszulage wird abgeschafft. Diese betrug 100 Franken pro Monat. Anspruch darauf hatten Personen über 16 Jahre, wenn sie nachweislich nicht in der Lage waren, eine Eigenleistung zu erbringen.
  • Die spezielle Integrationszulage (IZU) für Alleinerziehende von 200 Franken entfällt mit den neuen SKOS-Richtlinien. Alleinerziehende haben jedoch weiterhin Anspruch auf eine IZU von 100 Franken, wenn sie eine Integrationsleistung erbringen.

Forderungen der Motion Studer umgesetzt

Die Anpassungen in der Sozialhilfeverordnung bringen für den Kanton und die Gemeinden jährliche Einsparungen zwischen sechs und acht Millionen Franken. Der Grosse Rat hat 2013 die Motion «Kostenoptimierung bei der Sozialhilfe» von Grossrat Ueli Studer (SVP) überwiesen. Diese forderte Kürzungen in der Sozialhilfe von 22 Millionen Franken.

Mit den neuen Bestimmungen in der Sozialhilfeverordnung und den bereits früher umgesetzten Massnahmen ist diese Sparvorgabe erfüllt. So ist unter anderem die Ausrichtung der Integrationszulagen auf das Minimum der SKOS-Richtlinien gekürzt worden. Dies brachte Einsparungen von rund zehn Millionen Franken. Zudem hat der Regierungsrat entgegen den Empfehlungen der SKOS seit 2014 auf die Ausrichtung des Teuerungsausgleichs verzichtet, was weitere jährliche Einsparungen von rund fünf Millionen Franken brachte. Alle seit der Überweisung der Motion umgesetzten Massnahmen umfassen Einsparungen von rund 27 Millionen Franken jährlich.
Quelle: via @be.ch, May 01, 2016 at 01:45PM

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