Der neue Personalausweis speichert nicht nur mehr Daten als früher, dessen Beantragung ist mit 28,80 Euro auch um das Vierfache teurer geworden. Dieser Preisanstieg trifft besonders Sozialleistungsempfänger, die ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Wie das Verwaltungsgericht in Berlin jetzt entschied, haben Hartz IV Bezieher im Einzelfall Anspruch auf eine Befreiung von der Personalausweisgebühr (VG 23 K 329.15). 25 Cent […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, May 10, 2016 at 11:41AM