Sonntag, 15. Mai 2016

Kindeswohlgefärdung durch Hartz IV Änderung!

Die deutsche Regierung befindet sich auf „kindeswohlgefährdenen, unmoralischen und unsozialen“ Abwegen

Der deutsche Staat zwingt alleinerz. Eltern (im Sozialleistungsbezug) zu Straftaten, auch genannt – Umgangsverweigerung – § 235 StGB

Die Regierung will u.a. die gesetzliche Unterhaltspflicht für Hartz IV Empfänger aushebeln und greift in den Geldbeutel unserer Kinder.
Die neue Gesetzesvorlage stellt ein hohes Risiko am Gemeinwohl der Gesellschaft, sowie einen eklatanten Rechtsbruch im Unterhalts- und Familienrecht dar!

Die geplante Rechtsvereinfachung findet auf Kosten von Kinder und deren Eltern statt, denn:
Sie plant einen der schwersten Rechtsbrüche beim Unterhalts-und Familienrecht, sowie Leistungskürzungen bei den ärmsten Kindern. Sie wälzt strategisch ihre politische Verantwortung auf die Eltern ab!

Sollten sich die Forderungen der ASMK und der SPD / CDU Regierung durchsetzen können, würden hunderttausende Kinder und Eltern in existenz-gesundtheits- und lebensbedrohliche Situationen binnen kürzester Zeit, geraten!

Neben den massiven Ängsten psychischer Natur der Eltern um ihre Kinder und deren Existenz, werden weitere prekäre Folgeschäden entstehen: 
Isolation /Ausgrenzungen, Umgangsboykott, Rückzug aus dem sozialen Umfeld und Hilflosigkeit werden manifestiert und beschleunigt!
Folgeschäden, die auf lange Zeit irrparable sein werden und zu fatalen Situationen innerhalb der Familien führen!

Man muss offen Fragen:
„Wie Perfide und A – Sozial muss diese Regierung sein“, um überhaupt auf solche Ideen zu kommen!
Dort sind keine „Experten“ sondern schlichtweg „Deletanten“ manipuliert durch Lobbyisten am Werk, die mit der sozialen Gerechtigkeit, seelischen Gesundheit und der emotionalen Entwicklung unserer Kinder, „russisches Roulette“ spielen!

Weit über 2,6 millionen Familien in Deutschland gelten als Bedafsgemeinschaften, die den Alleinerziehendenstatus haben!
Davon sind etwa 40% in „Beschäftigung“.

Nun ist aber geplant:
Den etwa 60% Alleinerziehenden ohne Tätigkeit, den Tagesregelsatz vollständig zu kürzen.“Eine zusätzliche Strafe für Menschen, die als Alleinerziehende mit kleinen Kindern, keine Arbeit finden!“

Ist der umgangsberechtigte Elternteil selbst im ALG II Bezug:
Soll der Elternteil bei dem die Kinder leben, diesen Umgang nun selber finanzieren.
Es soll eine pauschale und automatische Überleitung der Tagesregelsätze für die Kinder, an den umgangsberechtigten Elternteil erfolgen! (zZt. ca. 9.- €uro am Tag)

Völlig außer Betracht bleibt dabei u.a:
Das in diesen „Tagessätzen der Kinder“, auch die vollständigen Fixkosten und Haushaltsanteile wie zB: Mietkosten, Bekleidung, Schule und Freizeit, Strom uvm. des alleinerziehenden Elternteiles enthalten sind.

Denklogisch müssten diese Posten also erst einmal, da sie bei dem Alleinerziehenden ja grundsätzlich bestehen bleiben, herausgerechnet werden. So das nur noch (theoretisch), der Nahrungsmittelanteil von gut 3.-€ übergeleitet werden dürfte!

Aber auch das ist kritisch, denn:
Der Alleinerziehende muss unter Abwägung aller Umständen diese Kosten trotzdem weiter vorhalten, da Umgänge auch immer wieder ausfallen!

Das bedeutet:
Betroffene Elternteile, müssen 2 Bedarfsgemeinschaften finanzieren, bzw.:
Kinder müssen ihr eigens Geld mitbringen, damit sie beim Besuchselternteil u.a. etwas zum Essen haben!

Wohl wissend:
Durch vielfache Studien belegt, aber auch von der Regierung immer wieder „propagiert“, das Alleinerziehende die ärmste Bevölkerungsschicht darstellen, verursachen diese geplanten Änderungen, binnen kürzester Zeit, -katastrophale- Zustände bei den betroffenen Familien.

Es gestaltet sich nach derzeitiger Gesetzesvorlage:
Ein völlig neues Bild von Kinder -und Familienarmut, welches dann mit Abstand das schlechteste – der letzten 40 Jahre sein wird!

Die geplanten Rechtsvereinfachungen einer SPD-Familienpolitikerin sind ein Unrechtgesetz:
Welches an an Komplexität und Widersprüchlichkeit, (auch gegenüber der allgemein gültigen Rechtsnorm des Grundgesetzes und des Familienrechtes)) kaum noch zu überbieten sein wird und ein enormes Konfliktpotenzial mit sich bringt!

Alleinerziehende werden gezwungen sein:
Zum Schutz ihrer Bedarfgemeinschaft und zur Vermeidung von extremen finanziellen Verlusten, die Umgänge zukünftig zu verweigern und machen sich damit strafbar!

Fazit: 
Der Staat nötigt alleinerziehende Eltern im Sozialleitungsbezug, zu Straftaten! 
http://de.wikimannia.org/Kindesentziehung

Wenn:
Die 9.- €uro Regelsatz ( incl. Mietanteil ect. ) wegfallen, also für Umgänge bei dem anderen Elternteil in Abzug kommen, entwickelt sich eine massive finanzielle Unterversorgung in der Bedarfsgemeinschaft des Alleinerziehenden!

Besipiel:
2 Kinder mit 14 Tage (Sommer-) Ferienaufenthalt beim Umgangsberechtigten: 
14 Tage x9.- € x2 = 252.- € Netto.

Oder / und
3 Kinder x 2 Tage Wochendumgang (Sa+ So) alle 14 Tage:
4 Tage x9.-€ x 3 = 108.- € Netto

Kommen beide Faktoren durch zeitliche Abläufe binnen eines Bezugsmonats zusammen, sind es mind. 300.- € netto!
Entsprechend der Anzahl der Kinder und deren Alter sowie die Dauer des Umganges, variert die Summe, sowohl nach unten als auch und das eklatant nach oben. Eine Gesamtsumme, die dann bei dem alleinerziehenden Elternteil ( im Hartz IV Bezug ) fehlt!

Die Norm:
Bei Berufstätigen, muss der Unterhaltsverpflichtete weiterhin den vollen Unterhaltssatz bezahlen und der / die Alleinerziehende erleidet keinen finanziellen Nachteil.

Damit aber immer noch nicht genug?
Weitere finanzielle Belastungen für die Betroffenen kommen hinzu, da auch geplant ist:
Leistungen die „Rechtswdrig“ einbehalten oder nicht gewährt wurden, im nachhinein nicht mehr eingefordert werden können!
Noch gravierender wird es, wenn eine Sanktion von 10 – 30% vorhanden ist.

Der Kreislauf der Verelendung wäre geschlossen und der Staat spart pro Familie viel Geld zu Lasten unserer Kinder

Was tun?
Lösungsvorschlag:

1) Ein „zusätzlicher und eigener Mehrbedarfsanspruch“ während der Umgangszeiten beim anderen Elternteil für die Kinder oder dem „Besuchselternteil“!

So wie dieser bereits für Umgangkosten bei längeren Bahnfahrten und größere Wohnung für Besuchseltern gegeben ist!

Fakt ist:
Der Staat entzieht sich seiner Fürsorgepflicht zu Lasten der Kinder und Eltern, welche im Sozialleistungsbezug stehen und gerade deshalb auf jeden Cent angewiesen sind!

Er wird erst dann wieder tätig:
Wenn in Krisensituationen, zB. durch Hunger oder Gewalt, Unterversorgung und Konfliktsituationen zwischen den Eltern, die Kinder aus den Elternhäusern genommen werden müssten (solche Streit-situation folgen meist zwangsläufig beim Thema Umgangsfinanzierung) und dann möglicherweise in staatliche Obhut kommen!

So werden alleinerziehende Eltern jetzt mit „freigewordener Zeit und Arbeitskraft“ zu Zwangsarbeitern der BA und Institutionen, welche ihnen vorher die Lebensgrundlage entzogen haben!

Mein Bild oder Glaube und die Erfahrungen von /an Solidarität und Demokratie war bisher von dem Gedanken geprägt, dass ich zumindest teilweise „Gerechtigkeit“ erfahre, aber:
Mit dieser Form der geplanten Un- und A-Sozialpolitik, wird dieser Glaube nicht nur in seinen Grundfesten erschüttert, sondern:
Ich muss ernsthaft an der „Regierungsfähigkeit“ und dem „vorhanden sein von moralischen Grundwerten“, unseres derzeitigen Parlarmentes zweifeln!

Unsere Kinder und die Alleinerziehenden werden zu Opfern einer Sozialpolitik, die so nicht länger Bestand haben darf, weil sie alle moralischen Werte aber auch existenzsichernde Grundrechte schlichtweg,

-unbeachtet lässt!

https://www.facebook.com/FHPfreieharzIVpresse/posts/1352305994795826?notif_t=notify_me_page&notif_id=1463304790990965


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, May 15, 2016 at 03:19PM

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