Dienstag, 24. Mai 2016

Hartz IV: Kfz-Haftpflicht vom Einkommen absetzbar

Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können auch dann vom Einkommen eines Arbeitslosengeld II Empfängers abgezogen werden, wenn er ausschließlich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeugs oder Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist, wie das LSG Niedersachsen-Bremen entschied (Az.: L 11 AS 941/13). Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen abziehen Diesem Urteil liegt der Fall einer jungen Frau (Klägerin), die Kindergeld und ergänzend Hartz IV Leistungen bekam, zugrunde. […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, May 24, 2016 at 01:36PM

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