Fallmanagerin klagt gegen Jobcenter
Verden. Wenn Beschäftigte ihre Arbeitgeber verklagen, dann meist aus Eigennutz: Sie wehren sich gegen Abmahnungen oder Kündigungen. Ganz anders ein Prozess, der am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Verden (Aller) lief.
Eine Fallmanagerin des Jobcenters für den Kreis Osterholz klagte gegen ihren Arbeitgeber, weil sie sich um das Wohl ihrer Klienten sorgt. Die seien nämlich vom Jobcenter auf rechtswidrige Weise in sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) gedrängt worden – per Serienbrief, ohne vorherige Anhörung. Sie selbst sei angewiesen worden, bei Verstößen der Klienten gegen die Serien-EGV die Sozialleistungen zu kürzen oder zu streichen.
Klage abgewiesen
Mit ihrer Klage wollte die 35-Jährige vor allem erreichen, dass sie in solchen Fällen keine Sanktionen mehr verhängen muss. Doch das Gericht wies ihre Klage ab: Bei den Serienbriefen habe es sich nur um einen inzwischen beendeten Modellversuch gehandelt, und über die Vergangenheit wollte das Gericht nicht mehr urteilen.
Die Unterlegene, die wegen des Konflikts schon seit Monaten krankgeschrieben ist, überlegt jetzt, ob sie Rechtsmittel einlegt.
Ihre Klienten, meist Langzeitarbeitslose, sollten sich per Vordruck unter anderem zu fünf Bewerbungen pro Monat verpflichten, egal, ob sie überhaupt arbeitsfähig oder dauerhaft krank waren. Nur wer schriftlich Einwände erhob, bekam nachträglich die Chance auf eine individuell zugeschnittene Vereinbarung. Aber viele Klienten, so deutete die Klägerin an, seien von diesem Verfahren überfordert, allein schon wegen Sprachproblemen. Außerdem sollten sie unterschreiben, dass vorher ein Beratungsgespräch stattgefunden habe – was hier aber nicht stimmte.
Sanktionen
Hätte die Klägerin gegen die Betroffenen Sanktionen verhängt, hätte sie die Menschen „bewusst in existenzielle Not gebracht“, meinte sie. „Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen.“ Der Anwalt des Jobcenters wies den Vorwurf des Rechtsbruchs als „unverschämt“ zurück.
Rückhalt bekommt die Klägerin inzwischen von einem großen Wohlfahrtsverband: In einer juristischen Stellungnahme hat sich der Paritätische Gesamtverband ihrer Kritik angeschlossen.
Quelle Osnabrücker Zeitung
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/718354/fallmanagerin-klagt-gegen-jobcenter
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Quelle: via @Norbertschulze, May 25, 2016 at 10:21PM
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