63 Jahre, Hartz IV Bezug, eigentlich bereits fähig, in Rente zu gehen: Arbeitslosen, auf die diese Kriterien zutreffen, droht oftmals die Zwangsverrentung. Arbeitsmarktforscher halten das für den falschen Weg und legen nun ein Alternativmodell vor. Ausgleichszahlungen der Rentenversicherung an den Bund Nach der aktuellen Gesetzeslage werden Arbeitslosengeld II Empfänger mit mindestens 35 Versicherungsjahren im Alter von 63 vorzeitig in Rente […]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, May 25, 2016 at 10:31AM