Eine vom Vermieter erhaltene Nebenkostenerstattung darf Hartz IV Beziehern nicht gepfändet werden. Gläubiger haben daher keinen Anspruch darauf, dass überschuldete Arbeitslose ihnen bei einer abzugebenden Vermögensauskunft Namen und Anschrift des Vermieters nennen, wie der BGH in einem am 19. Mai 2016 veröffentlichten Beschluss mitteilte. Gläubigerin will Nebenkostenerstattung von Arbeitslosengeld II Empfänger pfänden lassen In dem Beschluss zugrunde liegenden Fall ging […]
Weg mit der
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Quelle:
via @HartzIV.org, May 23, 2016 at 05:31PM